Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten, zuständige Gremium innerhalb der Pfarrei. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes;
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
- Führung des Vermögensverzeichnisses;
- Wahl des Rendanten (wenn nicht der Bischof diesen bestimmt).
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig.
Der Kirchenvorstand trifft sich etwa einmal pro Monat. Die Treffen sind teilweise öffentlich und die genauen Termine sind „Kirche aktuell“ zu entnehmen. Der jetzige Kirchenvorstand wurde am 15. und 16. November 2014 gewählt.
Der Kirchenvorstand
Dem Kirchenvorstand gehören jeweils drei Vertreter aus den Gemeinden Bad Fallingbostel und Bomlitz-Benefeld mit Visselhövede, sowie vier Vertreter aus der Gemeinde Walsrode an:
Vertreter für Bad Fallingbostel
- Krallmann, Anton
- Lehmann, Peter
- Volkmer, Klaus
Vertreter für Benefeld mit Visselhövede
- Kirchfeld, Heinz
- Schmitz, Jürgen
- Strehl, Heinz
Vertreter für Walsrode
- Gabel, Matthias
- Klimek, Thomas
- Pientka, Karl
- Stibbe, Dieter
Innerhalb des Kirchenvorstands sind die Ämter wie folgt verteilt:
Vorsitzender:
Pfarrer Norbert Mauerhof
Stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer:
Heinz Kirchfeld
Vertreter im Pfarrgemeinderat:
Peter Lehmann
Vertreterin aus dem Pfarrgemeinderat:
Monika Ploch
Kassenprüfer:
Peter Lehmann, Jürgen Schmitz
Rendant/in:
Tanja Weber
Nachrücker:
- Mechthild Exner-Herforth (Walsrode)
- Dr. Matthias Weidemann (Bad Fallingboste)