Liturgische Dienste

LektorInnen

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Messdiener

Messdiener

KommunionhelferInnen

KommunionhelferInnen

Wortgottesdienstleiter

Wortgottesdienstleiter

Gemeindeverantwortung für den Gottesdienst

Liturgische DiensteIn der Broschüre Liturgische Dienste, die Sie von folgender Interseite herunterladen können: Link, werden die liturgischen Dienste als Gemeindeverantwortung für den Gottesdienst beschrieben: Die Feier der Liturgie in ihren verschiedenen Formen ist ein grundlegender Auftrag und ein einzigartiges Geschenk des Herrn an seine Kirche und jede ihrer Gemeinden. Er selbst ist gegenwärtig, „wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind“. (Vgl. Mt 18, 20). Zur Ausführung ihres Auftrages und zur Erfahrung dessen, was ihr geschenkt ist, d. h. zu einem lebendigen und geistlichen Gottesdienst, bedarf die Gemeinde der vielfältigen Befähigungen und Dienste. Keine Gemeinde darf ihre Verantwortung für die gottesdienstliche Versammlung an einen einzelnen oder an einige wenige abgeben. Dabei ergeben sich für die verschiedenen Arten des Gottesdienstes unterschiedlich notwendige Dienste.

In der Aufgabenverteilung tritt die Gliederung der Gemeinde sichtbar in Erscheinung. Die konkreten Formen, in denen die Gemeinde ihre Aufgabe im Gottesdienst wahrgenommen hat, haben sich im Laufe der Geschichte gewandelt. Das gilt für den Ministrantendienst wie für den Kantoren- und Lektorendienst, von denen die Liturgiekonstitution des Il. Vatikanischen Konzils in Art. 29 ausdrücklich sagt, dass sie zu der Reihe der ursprünglichen liturgischen Dienste gehören, die von Laien ausgeübt werden. Hinzu kommen der Dienst von Männern und Frauen bei der Spendung der heiligen Kommunion und die Leitung von Wort-Gottes-Feiern.

Mit dem Grundverständnis der Rollenverteilung ist es nicht vereinbar, dass eine Person gleichzeitig mehrere liturgische Dienste in einem Gottesdienst übernimmt.

Bei der Ausübung ihres Dienstes tragen alle entweder die ortsübliche liturgische oder eine der Bedeutung ihres Dienstes angemessene Kleidung.